Berlin Mai 2015 – Erkenntnisse von der re:publica 15
Als Blogger erlebt man es oft: Man bekommt eine Anfrage, ob ein Produkt von einer Firma zugeschickt werden darf. Der Blogger darf dies behalten und geht keinerlei Verpflichtungen ein.
Klar ist es ist freiwillig darüber zu bloggen, daher gilt dies auch nicht als Werbung oder Produktplatzierung und müsste nicht ausgewiesen werden. Das ist aber nur die halbe Wahrheit und kann eben doch strafrechtliche Folgen haben.
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