Risiko Schleichwerbung in Blogs und YouTube Kanälen

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Berlin Mai 2015 – Erkenntnisse von der re:publica 15

Als Blogger erlebt man es oft: Man bekommt eine Anfrage, ob ein Produkt von einer Firma zugeschickt werden darf. Der Blogger darf dies behalten und geht keinerlei Verpflichtungen ein.

Klar ist es ist freiwillig darüber zu bloggen, daher gilt dies auch nicht als Werbung oder Produktplatzierung und müsste nicht ausgewiesen werden. Das ist aber nur die halbe Wahrheit und kann eben doch strafrechtliche Folgen haben.

Jegliche Form von Produktplatzierung muss kenntlich gemacht werden.

 

Beispiel: Eine Fashionbloggerin/YouTuberin bekommt ein Parfum zugeschickt. Sie bekommt diese Parfum, ohne dass Sie dieses vorstellen müsste. Sie stellt das Parfum dennoch auf Youtube vor. Gehört hier ein Hinweis hin?

Hier sollte man vor der Fragebeantwortung klar ein paar andere Fakten anschauen.

 

Denn zum einen schmeicheln kostenlose Produktzusendungen dem eigenen Ego und ermöglichen der Bloggerin/YouTuberin ein neuen Beitrag. Gegebenenfalls ist diese dann unbewusst weniger kritisch beim Produktetest, um in Zukunft erneut eine Zusendung zu erhalten. Bei regelmässigen Zusendungen kann die Person sogar auf eine Marke unterbewusst eingeschworen werden und die Berichte einseitiger für eine Marke auszufallen. Das nutzen Agenturen natürlich geschickt aus und stellen keinerlei Bedingungen, damit diese im Fall einer Klage nicht angreifbar sind.

 

Die Bloggerin/YouTuberin in diesem Falle, kann im Verdacht der Schleichwerbung stehen.

 

Schleichwerbung kann viele Gesichter haben

 

Klare Indizien für Werbung welche ausgewiesen werden muss:

  • Produktzusendungen mit Pflichten (z.B. verbloggen)
  • Produktzusendungen mit Wert >1000CHF

Hierbei muss man dies klar nachweisen.

 

Es gibt aber noch andere Faktoren, welche man berücksichtigen sollte. Ein grosser ist der generelle Wert der Zusendungen in der Masse. Man kann schon von Schleichwerbung sprechen, wenn man von 10 Agenturen für 40 CHF Zusendungen / Woche bekommt und schon dadurch ein grossen Nebenverdienst hat. Solche Zusendungen wären zudem Versteuerungspflichtig!

 

Wer denkt, dass man kritisch über ein Produkt berichtet und auch negative Punkte erwähnt hat, klar aufzeigt, dass keine Schleichwerbung vorliegt, irrt sich. Zu einem neutralen Produktreview gehört auch immer eine Analyse von der Konkurrenz im gleichen Rahmen.

 

Im Sinne der Youtuberin, um von der rechtlichen Seite keine Probleme zu erhalten, würde ihr anraten das Logo “Produktplacement” 1 Sekunde einzublenden und danach ausfaden lassen zu einem kleinen p. Dies muss beim Start und Ende des Beitrags 3 Sekunden angezeigt werden. Auf einem Blog wäre dies mit “Anzeige” zu kennzeichnen. “Sponsored by” Angabe ist nicht ausreichend!

 

Oder man deklariert klar und offen alle Zuwendungen, also auch Zusendungen ohne weitere Verpflichtungen. Wer und wann diese zugeschickt hat und ob Vorgaben/Abmachungen getroffen wurden.

 

Als Blogger, welcher keine Produkte von Agenturen annimmt, empfehle ich auch dies zu kennzeichnen bei einem Review, damit “schwarze Schafe” der Szene schneller auffallen.